Was passiert, wenn man plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann?
Wer entscheidet dann über medizinische Behandlungen?
Wer darf mit Ärzt:innen sprechen?
Und was passiert, wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist?
Viele denken: „Wenn ich verheiratet bin, reicht das automatisch.“
Doch das stimmt nicht immer.
Ohne Vorsorgevollmacht kann das Gericht eine Betreuung anordnen. Dann kann auch eine fremde Person bestimmt werden, die Entscheidungen übernimmt.
Jens Landhof ist selbst gehörlos und hat 33 Jahre Erfahrung als gerichtlich bestellter Betreuer.
Im Vortrag erklärt er verständlich, was Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung bedeuten und worauf man beim Ausfüllen achten sollte.
Im Anschluss gibt es Zeit für Fragen – auch zu unklaren Punkten beim Ausfüllen.
Herzlich willkommen!

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